Selbstständige und Besserverdienende können mit der Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – steuerlich gefördert in ihre Altersvorsorge investieren. Dabei gibt es viele verschiedene Anbieter und noch mehr Tarifmodelle. Jörg Stroisch erklärt im Verbrauchertipp, woran der Versicherte einen guten Vertrag erkennen kann.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts war der Auslöser für die Basisrente: Das Gericht hatte 2004 festgestellt, dass Beamten-Pensionen und gesetzliche Rente zu Unrecht unterschiedlich besteuert werden. Eine generelle Lösung musste gefunden werden, mit der nun auch Selbstständige und Besserverdienende steuerlich gefördert in die Altersvorsorge investieren können. Das Ergebnis wird häufig Rürup-Rente genannt. Der Wirtschaftsprofessor Bert Rürup klingt ein wenig geehrt, dass diese Rente im Volksmund nach ihm benannt ist – und erklärt, wie es dazu gekommen ist:
„Zu dem Namen ist es gekommen, weil ich diese Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften leiten durfte.“
Die Rürup-Rente, die formal richtig Basis-Rente heißt, erlaubt das steuerfreie Ansparen von bis zu 20.000 Euro pro Jahr in eine Altersvorsorge. Erst im Alter müssen die Rentenzahlungen dann versteuert werden. Bert Rürup beschreibt weitere Eigenschaften
“Die erworbenen Ansprüche sind nicht vererbbar, nicht verleihbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisierbar. Man erwirbt mit diesen Beiträgen, mit diesen Prämien, nur einen Rentenanspruch. Das heißt, diese Basisrente ist in ihren Eigenschaften genau nachgebildet den Charakteristika der gesetzlichen Rentenversicherungen oder den Ansprüchen an ein berufsständisches Versorgungswerk.“
Trotzdem bietet die Rürup-Rente auch Zusatzoptionen: So kann beispielsweise eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Auch ein Berufsunfähigkeitsschutz lässt sich zubuchen. Thomas Hentschel, Experte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Wesfalen, hält davon allerdings nicht viel:
„Natürlich sind ergänzende Absicherungen, was die Anlage angeht, führen zu einem niedrigeren Ergebnis, weil hier eben Hinterbliebene abgesichert sind. Deshalb wäre eben in der Konsequenz auch zu überlegen, ob ich die Hinterbliebenenabsicherung doch besser durch eine Risikolebensversicherung mache. Dieselbe Überlegung gilt natürlich auch für die ergänzende Absicherung für die Berufsunfähigkeit. Die Verbraucherzentralen haben so ein bisschen ein Problem damit, wenn alles in einem Vertrag abgeschlossen ist.“
Im Kleingedruckten können sich bei einem Rürup-Vertrag darüber hinaus viele unattraktive Klauseln verbergen, die die Absicherung im Vergleich zu freien Produkten am Markt weniger flexibel oder schlechter machen.
Ähnlich, wie bei der Riester-Rente, stehen bei der Rürup-Rente verschiedene Ansparwege zur Verfügung: die klassische Rentenversicherung mit einer kleinen Garantieverzinsung, eine fondsgebundene Rentenversicherung sowie ein reiner Fondssparplan.
Hier muss sich der Sparer also zunächst entscheiden, wie sicher seine Rentenzahlung sein soll. Denn anders, als bei der Riester-Rente, gibt es bei der Rürup-Rente keine sogenannte „Total-Return-Garantie“ – der Wert des Altersvorsorgedepots kann so bei einigen Produkten zum Rentenbeginn unter der Gesamtsumme des angesparten Kapitals liegen.
Und auch die Kosten des Vertrags sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Thomas Hentschel gibt einen einfachen Tipp:
„Für einen ordentlichen Vergleich sollte man sich hier eher zurückhalten und mit Prognosen vorsichtig sein und entsprechend die Verträge vergleichen anhand der Garantierente. Das ist der fairste Vergleich, meines Erachtens.“
Wer als Selbstständiger in der Ansparphase kaum Steuern zahlt, profitiert womöglich nicht von der Rürup-Rente. Außerdem können derzeit maximal 78 Prozent der möglichen 20.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Ab 2040 gilt aber bereits eine Versteuerung der Rentenzahlung von 100 Prozent. Beides kann aber dazu führen, dass der Sparer während der Einzahlphase weniger Steuerersparnis hatte, als er an Steuern während der Rentenphase zahlen muss. Und dann lohnt sich die Rürup-Rente nicht – im Zweifelsfall sollte das der Steuerberater klären.